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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60

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1682 IX 4_14 Defensivvertrag von Neuhaus
Brandenburg - Preußen, Dänemark, Münster |
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Undt was sonsten zur feldt artillerie
gehörig, auf seine Kosten zur Handt
zu schaffen, womit Ih<nen> doch die
requisiti, wan Sie dergleichen
in der nähe im vorraht haben,
undt deßen ohne schaden ent-
rahten können, gegen billimeßige
Zahlung undt satisfaction an
Handt gehen werden, wie dan
auch die requisiti Ihre trouppen
mit einigen regiments- undt
kleinen stücken zu versehen
gehalten sein.
13. D<ie> Jenige, welche die Hülff leisten,
seindt schüldig, dieselbige mit be-
höriger verpflegung undt gage zu
versehen, der requirent aber
muß die vorsehung thun, damit
denen auxiliar trouppen das be-
nötigte proviand undt hartfuter
umb billigen preiß, undt wie Er
es für seine Völcker haben kan, zur
handt geschaffet, undt übergelaßen
werden möge, Rauhfutter undt
graß aber wirdt denen auxiliar
Völckern ohnentgeldtlich gereichet
undt verstattet.
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